Bewertungsverfahren

Die Gutachten, die wir zu Verkehrswerten erstatten, basieren grund-sätzlich auf den einschlägigen Regelungen der Immobilienwerter-mittlungsverordnung (ImmoWertV) und den dort normierten Bewer-tungsverfahren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des öffentlichen Rechts und des Zivilrechts sind bei der Bewertung von Immobilien selbstverständlich zu beachten.

Folgende Verfahren finden in der Regel Anwendung:

1. Vergleichswertverfahren
2. Sachwertverfahren
3. Ertragswertverfahren

Soweit eine Immobilie eine starke wirtschaftliche bzw. eine technische Überalterung aufweist, die eine zumutbare weitere Nutzung nicht mehr erlaubt, kann im Einzelfall das Liquidationsverfahren zur Anwendung kommen.

Je nach Einzelfall kann es darüber hinaus erforderlich sein andere ge-eignete Bewertungsverfahren anzuwenden, die in der ImmoWertV zwar nicht normiert, jedoch allgemein anerkannt sind. Können z. B. bei einer Baulandumlegung keine geeigneten Vergleichswerte für Rohbauland ermittelt werden, so kann es u.U. notwendig sein, dass der Sachver-ständige den Wert des Rohbaulandes mittels eines deduktiven Werter-mittlungsverfahrens ermittelt.